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Unsere AGB für Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen
Deutsches Haus Hotel- und Gaststätten-Betriebs-GmbH
(nachfolgend Hotel genannt)
Stand: 01.04.2018

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind die Vertragspartner.
2. Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
3. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem da durch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel:
Menüpreis – Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

X. Haftung des Kunden für Schäden
1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

XI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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Unsere AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbebindungen (AGB)

Deutsches Haus Hotel-und Gaststätten-Betriebs-GmbH
(nachfolgend Hotel genannt)
Stand: 01.04.2018
§ 1
Zwischen dem Besteller und dem Hotel kommt ein Vertrag zustande, sobald das Hotel bestellte Zimmer, Tagungsräume oder andere Leistungseinheiten – gleichviel mündlich oder schriftlich – bestätigt und damit zugesagt hat. Eine Reservierung gilt hier als Bestellung. Der Vertrag kommt in der Form zustande, wie er zugesagt worden ist. Eine schriftliche Bestätigung ist in jedem Falle erforderlich, weiter gilt deren Inhalt als vereinbart, ohne dass der so zustanden gekommene Vertrag einseitig gekündigt werden kann. Die Person unseres Vertragspartners ergibt sich aus seiner Bezeichnung im Bestätigungsschreiben. Sollten in diesem die Vertretungsverhältnisse falsch angezeigt sein, ist dieses unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Des Weiteren empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittversicherung.
§ 2
Vorreservierungen, Kontingente und Optionsreservierungen sind für beide Parteien bindend. Spätestens bis zum Ablauf des vereinbarten Verfalldatum werden die definitiven Termine festgelegt. Geschieht das nicht, erlöschen die Vorreservierungen, Kontingente und Optionsreservierungen.
§ 3
Die Hotelzimmer und das Gästehaus stehen vom Anreisetag 14.00 Uhr (oder nach Vereinbarung) bis zum Abreisetag 10.00 Uhr (oder nach Vereinbarung) zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, die Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
§ 4
Tagungs-und sonstige Veranstaltungsräume stehen dem Veranstalter zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Werden die Räume länger benötigt, ist das Hotel rechtzeitig und unverzüglich zu verständigen.
§ 5
Das Hotel ist grundsätzlich bemüht, die Bereitstellung bestimmter Veranstaltungsräume und bestimmter Zimmer sicherzustellen. Sollte dieses einmal nicht möglich sein, so behält sich das Hotel eine kurzfristige Änderung vor, ohne dass dieses Schadensersatzansprüche auslöst.
§ 6

Abbestellungen bedürfen der Schriftform. Da Um- und Abbestellungen auch für das Hotel mit hohen Kosten verbunden sind, gilt als vereinbart:
100 % des vereinbarten Leistungspreises
bei einer Stornofrist von 3 Tagen
(falls in der Buchungsbestätigung nicht anders vereinbart).
Der Betrag ist fällig mit der Mitteilung der Stornierung.
Die vorstehende Regelung gilt sowohl für Hotelzimmerbuchungen der Kategorien Einzel- und Doppelzimmer, als auch Tagungen und sonstigen Veranstaltungen jeder Art. Grundsätzlich ist das Hotel bemüht, nicht in Anspruch genommene Reservierungen anderweitig zu vergeben. Gelingt dieses, entstehen dem Besteller keine Kosten. Gelingt dieses nicht, ist die vorstehende Stornoregelung vereinbart.

§ 7

Als Gruppenreisen gelten Reservierungen ab 5 Zimmern der Kategorien Einzel- und Doppelzimmer. Ab- und Umbestellungen bedürfen der Schriftform.
Eine kostenfreie Stornierung ist möglich bis 56 Tage (2 Monate) vor Anreise und muss schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt folgendes als vereinbart:
Bei einer Stornofrist von weniger als 56 Tagen (2 Monaten) gelten folgende Stornogebühren:
80 % des vereinbarten Leistungspreises bei Übernachtung mit Frühstück,
70 % des vereinbarten Leistungspreises bei Übernachtung mit Halbpension,
60 % des vereinbarten Leistungspreises bei Übernachtung mit Vollpension
(falls in der Buchungsbestätigung nicht anders vereinbart).
Je nach Umfang von Umbestellungen können diese Preisänderungen bedeuten.
Es besteht kein Anspruch auf die ursprüngliche Preisvereinbarung.
Der Betrag ist fällig mit der Stornierung. Grundsätzlich ist das Hotel bemüht, nicht in Anspruch genommene Reservierungen anderweitig zu vergeben. Gelingt dieses nicht, ist die vorstehende Stornoregelung vereinbart.

§ 8
Ändert sich bei Veranstaltungen die Anzahl der Personen, so ist dieses bei einer Anzeige von 2 Tagen vorher ohne Kosten möglich. Soweit Spezialmenüs vereinbart sind, ist die Umbestellungsfrist 7 Tage vorher.
§ 9
Der Besteller haftet als Veranstalter für die Bezahlung etwaiger von
Teilnehmern in Anspruch genommene Leistungen, sowie für Beschädigungen am Inventar des Hauses.
§ 10
Unsere Hotels sind Nichtraucherhotels. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Geraucht werden darf nur in den gekennzeichneten Bereichen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, vom Gast Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ergibt sich aus den tatsächlich entstehenden Kosten und ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
§11
Der Missbrauch von Notrufeinrichtungen ist strafbar!
Fahrlässig oder mutwillig ausgelöste Fehlalarme ziehen in jedem Fall erhebliche strafrechtliche Folgen und hohe zivilrechtliche Schadensersatzforderungen nach sich.
Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Alarmeinrichtungen des Hotels (Brandmeldeanlage etc.) haftet der Hotelgast oder dessen Vormund in vollem Umfang, mindestens jedoch für die tatsächlich entstandenen Kosten. Die mutwillige Beschädigung von Bestandteilen der Brandschutzeinrichtung, z.B. Außerbetriebnahme von Warnmeldern auf den Zimmern, wird von der Brandmeldezentrale registriert und protokolliert. Die Kosten für die Instandsetzung der beschädigten Bauteile werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
§ 12
Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Zustimmung des Hotels.  Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn das Hotel
dem Mitbringen von Haustieren zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellen.
Das Mitführen des Tieres/ der Tiere beim Frühstück sowie in die
Veranstaltungsräume des Hotels ist nicht gestattet. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
§ 13
Die Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig.
§ 14
Beruft sich der Besteller auf eine von der üblichen Preisliste des Hotels abweichende Festpreisvereinbarung und / oder Sonderpreisvereinbarungen, so obliegt ihm dafür die Beweislast. Liegt zwischen Reservierung und Durchführung einer Veranstaltung ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten, so ist der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültige Preis maßgebend.
§ 15
Das Hotel ist bestrebt, bei technischen Defekten sofort Abhilfe zu schaffen. Minderung des vereinbarten Leistungspreises sind jedoch aufgrund solcher Defekte nicht möglich. Für Verluste und / oder Beschädigungen von eingebrachten Gegenständen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Gästefahrzeuge jeglicher Art – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist, soweit zulässig, ausgeschlossen.
Beschädigungen und extreme Verschmutzungen des Inventars können im Einzelfall gesondert in Rechnung gestellt werden.
Die Beweispflicht liegt in diesem Falle beim Hotel.
§ 16
Alle Vereinbarungen zwischen Besteller und Hotel sind grundsätzlich schriftlich abzufassen bzw. schriftlich zu bestätigen. Mündliche Nebenabredungen haben keine Bindung.
§ 17
Erfüllungsort ist Munster und Gerichtsstand ist Soltau.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
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General conditions

Our general conditions (AGB)

Deutsches Haus Hotel- und Gaststätten-Betriebs-GmbH
(Hereinafter called the Hotel)
Date: 01/04/2018 (dd/mm/yyyy)

§ 1
Between the customer and the Hotel, a contract is concluded when the hotel reserved rooms, meeting rooms or other power units – has confirmed and agreed with it – no matter orally or in writing. A reservation is considered here as order. The contract is in the form in which it has been promised. Written confirmation is required in any case, continue to apply its contents as agreed without the so states has come Agreement may be terminated unilaterally. The person of our contractual partner arises from its name in the confirmation letter. If in this representation ratios be displayed incorrectly, this is reported immediately. We also recommend taking out travel insurance.

§ 2
Advance reservations, quotas and Option reservations are binding for both parties. No later than the expiry of the agreed expiry date, the definitive dates will be set. Without this, go out the pre-registrations, quotas and reservations option.

§ 3
The hotel room and the guest house are from arrival 14.00 (or by appointment) to departure 10.00 am (or by agreement) available. Unless a later arrival time has been agreed, the hotel reserves the right to award the rooms after 18:00 otherwise.

§ 4
Meeting and other function rooms are the organizer to the agreed times. Are the rooms longer needed, theHotel is to be informed in good time and without delay.

§ 5
The hotel is basically every effort to ensure the provision of certain conference rooms and specific rooms. Should this not be possible, the hotel reserves a short-term change, without this damage claims triggers.

§ 6
Cancellations must be in writing. Since order cancellations and are also connected to the hotel with high costs, shall be deemed agreed: 100% of the agreed service price with a cancellation period of less than 3 days (unless otherwise agreed in the booking confirmation). The amount is due with the notification of cancellation. The above rule applies to hotel room bookings  as well as conferences and other events of all kinds. In principle, the hotel will try to assign unused reservations elsewhere. If this is successful, the customer will not be charged. Failing this, the above cancellation scheme is agreed.

§ 7
Group tours are reservations from 5 rooms or more of the categories single and double rooms. Ordering and reordering must be in writing. A free cancellation is possible until 56 days (2 months) before arrival and must be in writing. After expiry of this period, the following shall be deemed agreed:
For a cancellation period of less than 56 days (2 months), the following cancellation fees apply:
80% of the agreed service price for bed and breakfast,
70% of the agreed service price for half-board accommodation,
60% of the agreed service price for accommodation with full board
(unless otherwise agreed in the booking confirmation).
Depending on the size of repurchases, the price may change. There is no claim to the original price agreement
.
This amount is due to the cancellation. Basically, the hotel will try to assign unused reservations elsewhere. Failing this, the above cancellation scheme is agreed.

§ 8
Should a change in events, the number of people, so this is possible before without costs in a display of 2 days. As far as special menus are agreed that Umbestellungsfrist is 7 days in advance.

§ 9
The purchaser shall be liable to any of the organizer for payment
Participants. In Used services, as well as for damage to the inventory of the house

§ 10
Our hotels are Non smoking hotels. Therefore, it is forbidden to smoke both in public areas, as well as in the guest rooms. Smoking is only allowed in designated areas. In the event of an infringement, the hotel has the right to require the host compensation for separately expended cleaning costs including any loss of revenue from a therefrom not possible rental of the room. This compensation amount is based on the actual costs incurred and is higher or lower to be recognized when the hotel a higher or the customer a lower damage.

§11
The  misuse of emergency call equipment is punishable!
Negligent or deliberately triggered false alarms will in any case entail considerable criminal consequences and high civil damages claims. The hotel guest or his/her guardian is liable for the deliberate or negligent triggering of the alarm devices of the hotel (fire alarm system, etc.) in full, but at least for the actual costs incurred.
The deliberate damage to components of the fire protection device, e.g. Disabling of alarms in the rooms, is registered and recorded by the fire alarm center. The costs for the repair of the damaged components will be charged to the person causing the damage.

§ 12
The bring pets requires the hotel’s consent. The guest is obliged to advance to announce the desire to bring one or more pets. If the hotel agrees to bring pets, this is done under the assumption that the pets are under the constant supervision of the guest and are free from diseases and anyway they represent no threat to hotel guests and hotel staff.  Carrying the animal / animals at breakfast and in the
Function rooms is not permitted. However, exceptions are blind, deaf and other comparable service dogs. This may be carried free of charge and at any time.

§ 13
Invoices are due upon receipt without deduction.

§ 14
relied upon by the buyer on a usual from the price list of the hotel different fixed price agreement and / or special pricing agreements, so it is responsible for the burden of proof. If the reservation and the organization of an event, a period of more than 6 months, as at the time of the event valid price shall prevail.

§ 15
The hotel strives to provide an immediate solution when technical defects. However, reduction of the agreed service price are impossible due to such defects. For loss and / or damage of objects brought in the Hotel is liable under the statutory provisions. Liability for guest vehicles of any kind – for whatever legal reason – is, as far as permissible.
Damage and extreme contamination of the inventory may be invoiced separately in individual cases.
The burden of proof lies in this case with the hotel.

§ 16
All agreements between the customer and the hotel are in principle drawn up in writing or confirmed in writing. Verbal additional have no bond.

§ 17
Fulfillment is Munster and jurisdiction is Soltau.
German law applies. The application of the UN Sales Convention is excluded.