Unsere AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbebindungen (AGB)

Deutsches Haus Hotel-und Gaststätten-Betriebs-GmbH
(nachfolgend Hotel genannt)
Stand: 01.04.2018
§ 1
Zwischen dem Besteller und dem Hotel kommt ein Vertrag zustande, sobald das Hotel bestellte Zimmer, Tagungsräume oder andere Leistungseinheiten – gleichviel mündlich oder schriftlich – bestätigt und damit zugesagt hat. Eine Reservierung gilt hier als Bestellung. Der Vertrag kommt in der Form zustande, wie er zugesagt worden ist. Eine schriftliche Bestätigung ist in jedem Falle erforderlich, weiter gilt deren Inhalt als vereinbart, ohne dass der so zustanden gekommene Vertrag einseitig gekündigt werden kann. Die Person unseres Vertragspartners ergibt sich aus seiner Bezeichnung im Bestätigungsschreiben. Sollten in diesem die Vertretungsverhältnisse falsch angezeigt sein, ist dieses unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Des Weiteren empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittversicherung.
§ 2
Vorreservierungen, Kontingente und Optionsreservierungen sind für beide Parteien bindend. Spätestens bis zum Ablauf des vereinbarten Verfalldatum werden die definitiven Termine festgelegt. Geschieht das nicht, erlöschen die Vorreservierungen, Kontingente und Optionsreservierungen.
§ 3
Die Hotelzimmer und das Gästehaus stehen vom Anreisetag 14.00 Uhr (oder nach Vereinbarung) bis zum Abreisetag 10.00 Uhr (oder nach Vereinbarung) zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, die Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
§ 4
Tagungs-und sonstige Veranstaltungsräume stehen dem Veranstalter zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Werden die Räume länger benötigt, ist das Hotel rechtzeitig und unverzüglich zu verständigen.
§ 5
Das Hotel ist grundsätzlich bemüht, die Bereitstellung bestimmter Veranstaltungsräume und bestimmter Zimmer sicherzustellen. Sollte dieses einmal nicht möglich sein, so behält sich das Hotel eine kurzfristige Änderung vor, ohne dass dieses Schadensersatzansprüche auslöst.
§ 6

Abbestellungen bedürfen der Schriftform. Da Um- und Abbestellungen auch für das Hotel mit hohen Kosten verbunden sind, gilt als vereinbart:
100 % des vereinbarten Leistungspreises
bei einer Stornofrist von 3 Tagen
(falls in der Buchungsbestätigung nicht anders vereinbart).
Der Betrag ist fällig mit der Mitteilung der Stornierung.
Die vorstehende Regelung gilt sowohl für Hotelzimmerbuchungen der Kategorien Einzel- und Doppelzimmer, als auch Tagungen und sonstigen Veranstaltungen jeder Art. Grundsätzlich ist das Hotel bemüht, nicht in Anspruch genommene Reservierungen anderweitig zu vergeben. Gelingt dieses, entstehen dem Besteller keine Kosten. Gelingt dieses nicht, ist die vorstehende Stornoregelung vereinbart.

§ 7

Als Gruppenreisen gelten Reservierungen ab 5 Zimmern der Kategorien Einzel- und Doppelzimmer. Ab- und Umbestellungen bedürfen der Schriftform.
Eine kostenfreie Stornierung ist möglich bis 56 Tage (2 Monate) vor Anreise und muss schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt folgendes als vereinbart:
Bei einer Stornofrist von weniger als 56 Tagen (2 Monaten) gelten folgende Stornogebühren:
80 % des vereinbarten Leistungspreises bei Übernachtung mit Frühstück,
70 % des vereinbarten Leistungspreises bei Übernachtung mit Halbpension,
60 % des vereinbarten Leistungspreises bei Übernachtung mit Vollpension
(falls in der Buchungsbestätigung nicht anders vereinbart).
Je nach Umfang von Umbestellungen können diese Preisänderungen bedeuten.
Es besteht kein Anspruch auf die ursprüngliche Preisvereinbarung.
Der Betrag ist fällig mit der Stornierung. Grundsätzlich ist das Hotel bemüht, nicht in Anspruch genommene Reservierungen anderweitig zu vergeben. Gelingt dieses nicht, ist die vorstehende Stornoregelung vereinbart.

§ 8
Ändert sich bei Veranstaltungen die Anzahl der Personen, so ist dieses bei einer Anzeige von 2 Tagen vorher ohne Kosten möglich. Soweit Spezialmenüs vereinbart sind, ist die Umbestellungsfrist 7 Tage vorher.
§ 9
Der Besteller haftet als Veranstalter für die Bezahlung etwaiger von
Teilnehmern in Anspruch genommene Leistungen, sowie für Beschädigungen am Inventar des Hauses.
§ 10
Unsere Hotels sind Nichtraucherhotels. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Geraucht werden darf nur in den gekennzeichneten Bereichen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, vom Gast Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ergibt sich aus den tatsächlich entstehenden Kosten und ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
§11
Der Missbrauch von Notrufeinrichtungen ist strafbar!
Fahrlässig oder mutwillig ausgelöste Fehlalarme ziehen in jedem Fall erhebliche strafrechtliche Folgen und hohe zivilrechtliche Schadensersatzforderungen nach sich.
Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Alarmeinrichtungen des Hotels (Brandmeldeanlage etc.) haftet der Hotelgast oder dessen Vormund in vollem Umfang, mindestens jedoch für die tatsächlich entstandenen Kosten. Die mutwillige Beschädigung von Bestandteilen der Brandschutzeinrichtung, z.B. Außerbetriebnahme von Warnmeldern auf den Zimmern, wird von der Brandmeldezentrale registriert und protokolliert. Die Kosten für die Instandsetzung der beschädigten Bauteile werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
§ 12
Das Mitbringen von Haustieren bedarf der Zustimmung des Hotels.  Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Wenn das Hotel
dem Mitbringen von Haustieren zustimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellen.
Das Mitführen des Tieres/ der Tiere beim Frühstück sowie in die
Veranstaltungsräume des Hotels ist nicht gestattet. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
§ 13
Die Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig.
§ 14
Beruft sich der Besteller auf eine von der üblichen Preisliste des Hotels abweichende Festpreisvereinbarung und / oder Sonderpreisvereinbarungen, so obliegt ihm dafür die Beweislast. Liegt zwischen Reservierung und Durchführung einer Veranstaltung ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten, so ist der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültige Preis maßgebend.
§ 15
Das Hotel ist bestrebt, bei technischen Defekten sofort Abhilfe zu schaffen. Minderung des vereinbarten Leistungspreises sind jedoch aufgrund solcher Defekte nicht möglich. Für Verluste und / oder Beschädigungen von eingebrachten Gegenständen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Gästefahrzeuge jeglicher Art – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist, soweit zulässig, ausgeschlossen.
Beschädigungen und extreme Verschmutzungen des Inventars können im Einzelfall gesondert in Rechnung gestellt werden.
Die Beweispflicht liegt in diesem Falle beim Hotel.
§ 16
Alle Vereinbarungen zwischen Besteller und Hotel sind grundsätzlich schriftlich abzufassen bzw. schriftlich zu bestätigen. Mündliche Nebenabredungen haben keine Bindung.
§ 17
Erfüllungsort ist Munster und Gerichtsstand ist Soltau.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
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